Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 02.03.2026

Präambel​

Das Angebot zur Nutzung der digitalen Fitness- und Gesundheitsplattform richtet sich ausschließlich an Geschäftskunden, also Unternehmer im Sinne der §§ 1 bis 3 UGB. Der Vertrag wird mit der Fit-Up GmbH (FN 518159 z), Harrachstraße 12, 4020 Linz (Österreich), geschlossen („FIT-UP“). Weitere Kontaktdaten sowie der Name der vertretungsberechtigten Person der Fit-Up GmbH befinden sich im Impressum unter https://www.fit-up.com/impressum

1. Geltung dieser AGB

  1. Für die Vertragsbeziehung mit FIT-UP gelten ausschließlich die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“). Der aufgrund des Vertrages mit FIT-UP Zugang zur Fitness- und Gesundheitsplattform erhaltende Vertragspartner wird „Unternehmenspartner“ genannt. Diese AGB sind verbindlich für die gesamte gegenwärtige und künftige Vertragsbeziehung mit FIT-UP, auch wenn darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird.

  2. Von diesen AGB abweichende oder ergänzende Regelungen, insbesondere allgemeine Geschäftsbedingungen des Unternehmenspartners, gelten nicht. Sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn FIT-UP dies ausdrücklich schriftlich bestätigt.

  3. Änderungen dieser AGB bleiben vorbehalten, beispielsweise um rechtliche Anforderungen umzusetzen oder Funktionsänderungen der Fitness- und Gesundheitsplattform zu berücksichtigen. Die jeweils aktuellen AGB sind unter https://www.fit-up.com/agb abrufbar. FIT-UP wird den Unternehmenspartner über Änderungen der AGB mindestens sechs Wochen vor deren Inkrafttreten per E-Mail benachrichtigen. Der Unternehmenspartner erteilt FIT-UP seine Zustimmung zur Übermittlung der geänderten AGB per E-Mail. Widerspricht der Unternehmenspartner der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von sechs Wochen nach der Benachrichtigung, gelten die geänderten AGB als vom Unternehmenspartner angenommen. FIT-UP wird den Unternehmenspartner in der Benachrichtigung ausdrücklich auf diese Folge des Schweigens hinweisen.

2. Gegenstand

  1. FIT-UP betreibt und verwaltet eine Online-Plattform, inkl. mobile App für die Betriebssysteme iOS und Android, auf der Mitarbeiter:innen des Unternehmenspartners, je nach Vertragsumfang und Verfügbarkeit, Kurse und sonstige Dienstleistungen im Bereich Fitness und Gesundheit beziehen können.

  2. FIT-UP gewährt dem Unternehmenspartner nach Maßgabe des Vertrages Zugang zur Plattform, die seinen Mitarbeiter:innen Angebote betreffend Fitness-, Gesundheits- und Ernährungsberatung bzw. -begleitung zur Verfügung stellt. Mitarbeiter:innen des Unternehmenspartners können Leistungen von FIT-UP unter bestimmten technischen Voraussetzungen in Anspruch nehmen.

  3. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, stellt FIT-UP dem Unternehmenspartner eine bestimmte Anzahl an Zugängen zur Online-Plattform für seine Mitarbeiter:innen zur Verfügung. Die Versendung von Einladungen für den Zugang auf die Online-Plattform von FIT-UP an die Mitarbeiter:innen obliegt dem jeweiligen Unternehmenspartner.

3. Leistungsumfang

  1. FIT-UP bietet verschiedene Leistungspakete für die Online-Plattform an, die sich nach Leistungsumfang, den Nutzungsmöglichkeiten für den Unternehmenspartner und seine Mitarbeiter:innen sowie den Entgelten unterscheiden. Der Unternehmenspartner entscheidet sich bei Vertragsabschluss für ein bestimmtes Leistungspaket.

  2. FIT-UP ist bemüht, die Anzahl der verfügbaren Kurse zu vergrößern und verpflichtet sich, für ein abwechslungsreiches Angebot zu sorgen.

  3. FIT-UP ist dafür verantwortlich, dass die Nutzung von Kursen und Programmen und sonstigen vereinbarten Dienstleistungen technisch reibungslos abläuft.

  4. FIT-UP ist für die technische Wartung und inhaltliche Gestaltung der Online-Plattform verantwortlich. FIT-UP steht dem Unternehmenspartner sowie dessen Mitarbeiter:innen für Rückfragen im Zusammenhang mit der Nutzung oder bei Auftreten technischer Probleme per E-Mail unter hello@fit-up.com werktags (Mo bis Fr von 8:00 bis 17:00 Uhr) zur Verfügung. Support-Anfragen werden innerhalb von zwei Werktagen beantwortet.

  5. FIT-UP behält sich vor, den Funktionsumfang der Online-Plattform sowie die dazugehörigen mobilen Apps und ihre allgemeine Gestaltung zu ändern oder abweichende Dienste anzubieten. Wesentliche Verschlechterungen des vereinbarten Leistungsumfangs werden dem Unternehmenspartner mindestens 30 Tage im Voraus per E-Mail angekündigt. Bei dauerhaften wesentlichen Verschlechterungen des Kernleistungsumfangs des gewählten Leistungspakets steht dem Unternehmenspartner das Recht auf eine Preisreduktion zu.

  6. FIT-UP strebt eine monatliche Verfügbarkeit der Online-Plattform von mindestens 98 % an, gemessen auf Monatsbasis und exklusive geplanter Wartungsfenster. Geplante Wartungsarbeiten werden dem Unternehmenspartner mindestens 48 Stunden im Voraus per E-Mail angekündigt.

4. Vertragslaufzeit und Kündigung

  1. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, wird der Vertrag für eine Dauer von zwölf Monaten ab dem Tag seines rechtswirksamen Zustandekommens abgeschlossen. Eine ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen. Ebenso ist eine aliquote Refundierung bereits bezahlter Entgelte ausgeschlossen.

  2. Nach Ablauf von zwölf Monaten verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere zwölf Monate, sofern der Unternehmenspartner nicht bis spätestens 90 Kalendertage vor der automatischen Verlängerung nachweislich schriftlich gegenüber FIT-UP erklärt, den Vertrag nicht verlängern zu wollen.

  3. Die automatische Verlängerung nach Ablauf von zwölf Monaten erfolgt jeweils mit den im Zeitpunkt der automatischen Verlängerung gültigen Preisen für das zwischen FIT-UP und dem Unternehmenspartner vereinbarte Leistungspaket. Der Unternehmenspartner nimmt zur Kenntnis und bestätigt, den Vertrag zu den im Zeitpunkt der automatischen Verlängerung gültigen Preisen von FIT-UP für weitere zwölf Monate zu verlängern, sofern er der Vertragsverlängerung nicht gemäß Punkt 4.2 widerspricht.

  4. Sofern der Vertrag für eine andere Dauer als zwölf Monate abgeschlossen wird, verlängert er sich nach Ablauf der ursprünglichen Vertragslaufzeit automatisch jeweils um die Dauer der ursprünglichen Vertragslaufzeit und es gelten die Bestimmungen dieses Punktes sinngemäß, sofern nicht ausdrücklich schriftlich andere Modalitäten vereinbart worden sind.

  5. Bei Beendigung des Vertrages, gleich aus welchem Grund, erlischt die daraus resultierende Leistungsverpflichtung von FIT-UP gegenüber dem Unternehmenspartner sowie dessen Mitarbeiter:innen.

  6. Sollte FIT-UP seiner Leistungsverpflichtung aus von ihm zu vertretenden Gründen nicht nachkommen können, wird FIT-UP den Unternehmenspartner binnen fünf Tagen davon in Kenntnis setzen. Der Unternehmenspartner hat diesfalls das Recht, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.

  7. Sollte der Unternehmenspartner seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommen, nachdem FIT-UP die Zahlung schriftlich unter Setzung einer vierzehntägigen Nachfrist eingemahnt hat, ist FIT-UP berechtigt, Mahngebühren zu verrechnen und/oder rechtliche Schritte einzuleiten.

5. Entgelte, Rechnungen und Preisanpassung

  1. Das Entgelt richtet sich nach dem gewählten Leistungspaket für die Nutzung der Online-Plattform. Entgelte sind in Euro angegeben. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich in der jeweils gültigen Höhe in Rechnung gestellt. Allfällige Gebühren sind vom Unternehmenspartner zu bezahlen.

  2. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, sind sämtliche Entgelte binnen 14 Tagen nach Rechnungslegung durch FIT-UP zur Gänze im Voraus zur Zahlung fällig.

  3. Die Rechnung ist mittels Banküberweisung ohne Abzüge zu bezahlen. Der Unternehmenspartner erklärt sein Einverständnis, sämtliche Rechnungen per E-Mail an die FIT-UP bekanntgegebene E-Mail-Adresse zu erhalten.

  4. Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen in der Höhe von 5 % p.a. als vereinbart. Zahlungsverzug liegt vor, wenn die Zahlung nach Ablauf der Zahlungsfrist (Punkt 5.2) und schriftlicher Mahnung nicht binnen drei Kalendertagen erfolgt ist.

  5. Das Entgelt ist unabhängig von der tatsächlichen Nutzung oder Akzeptanz der Online-Plattform durch die Mitarbeiter:innen des Unternehmenspartners zu bezahlen.

  6. Für neu abgeschlossene Verträge gilt der im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Preis für Leistungen von FIT-UP. Im Fall der automatischen Verlängerung des Vertrags gilt der jeweils im Zeitpunkt der automatischen Verlängerung gültige Preis. Etwaige beim Neuabschluss dem Unternehmenspartner gewährte Rabatte für Leistungen von FIT-UP gelten nur für die ursprüngliche Vertragslaufzeit und nicht für die Laufzeit eines automatisch verlängerten Vertrages.

  7. FIT-UP ist berechtigt, das Entgelt für das vereinbarte Leistungspaket mit Wirkung zum jeweils nächstfolgenden Verlängerungszeitraum zu ändern. Preisanpassungen aufgrund der Bestellung zusätzlicher Dienstleistungen, Pakete oder eines Upgrades des bestehenden Leistungspakets sind hiervon ausgenommen. FIT-UP wird den Unternehmenspartner über die Änderung des Entgelts mindestens 60 Tage vor dem Beginn des Verlängerungszeitraums per E-Mail benachrichtigen. Bei einer Preiserhöhung von mehr als 10% gegenüber dem zuletzt bezahlten Entgelt steht dem Unternehmenspartner ein außerordentliches Kündigungsrecht zum Ende der laufenden Vertragslaufzeit zu, welches innerhalb von 30 Tagen nach Benachrichtigung ausgeübt werden muss.

  8. Der Preis wird nach dem von der Statistik Austria monatlich verlautbarten Index der Verbraucherpreise 2015 oder einem an seine Stelle tretenden Index wertgesichert. Ausgangsbasis ist die für den Monat des Vertragsabschlusses zuletzt festgesetzte Indexzahl. Schwankungen bis 3 % bleiben unberücksichtigt; bei Überschreitung wird die gesamte Veränderung voll berücksichtigt. Die neue Indexzahl ist jeweils die Ausgangsbasis für die Berechnung der weiteren Änderungen.

6. Sonstige Pflichten des Unternehmenspartners

  1. Der Unternehmenspartner ist verpflichtet, Zugangsdaten für die Online-Plattform gegenüber unbefugten Dritten geheim zu halten. Der Unternehmenspartner wird Login-Daten, Passwörter und unternehmensweit definierte Zugriffscodes (= Promocodes) so aufbewahren, dass der Zugriff auf diese Daten und die Online-Plattform durch unbefugte Dritte unmöglich ist. Der Unternehmenspartner verpflichtet sich, FIT-UP unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten Zugangsdaten bekannt sind.

  2. Der Unternehmenspartner informiert FIT-UP unverzüglich über wichtige Veränderungen in der Sphäre des Unternehmenspartners, die für das Vertragsverhältnis relevant sein können.

  3. Der Unternehmenspartner darf Rechte und Pflichten aus dem Vertrag an Dritte nur nach vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von FIT-UP übertragen.

7. Rückzahlung bereits im Voraus gezahlter Entgelte

  1. Ein Anspruch des Unternehmenspartners auf (aliquote) Rückzahlung bereits im Voraus bezahlter Entgelte besteht nur dann, wenn der Unternehmenspartner den Vertrag aus wichtigem Grund kündigt, der aus dem Verantwortungsbereich von FIT-UP stammt.

  2. In allen anderen Fällen der Vertragsbeendigung ist eine (aliquote) Rückzahlung bereits im Voraus bezahlter Entgelte ausgeschlossen.

8. Haftungsbestimmungen und Schadenersatz

  1. Die Haftung von FIT-UP für leicht fahrlässig verursachte Schäden ist ausgeschlossen. Die Haftung für grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden bleibt uneingeschränkt bestehen.

  2. Die Haftung für reine Vermögensschäden, entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Mangelfolgeschäden ist, soweit gesetzlich zulässig, auf einen Gesamtbetrag in Höhe des vom Unternehmenspartner im betreffenden Vertragsjahr bezahlten Jahresentgelts (netto) beschränkt.

  3. Der Ausschluss der Beweislastumkehr gemäß § 1298 ABGB gilt nicht für die Verletzung von Kardinalpflichten sowie für Ansprüche im Zusammenhang mit Datenschutz- oder Datensicherheitsverletzungen. In diesen Fällen verbleibt es bei der gesetzlichen Beweislastverteilung.

  4. Für Schadenersatzansprüche gegen FIT-UP gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen gemäß österreichischem Recht.

  5. Die Bereitstellung der notwendigen technischen Voraussetzungen für den Zugang und die Abrufbarkeit der Online-Plattform obliegt dem Unternehmenspartner (bzw. seinen Mitarbeiter:innen), der auch sämtliche Zugangs- und Datenübertragungskosten trägt.

  6. FIT-UP strebt eine Verfügbarkeit der Online-Plattform gemäß Punkt 3.6 an. Höhere Gewalt und Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs von FIT-UP (z.B. Störungen öffentlicher Kommunikationsnetze, Stromausfälle oder ähnliche Ereignisse) sind von der Verfügbarkeitsberechnung ausgenommen. FIT-UP haftet nicht für Ausfälle, die auf solche Ereignisse zurückzuführen sind.

  7. Der Erhalt von Inhalten im Wege der Benutzung der Online-Plattform (z.B. Streaming, Download etc.) erfolgt auf eigenes Risiko des Unternehmenspartners und seiner Mitarbeiter:innen. FIT-UP übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für die Löschung oder das fehlerhafte Speichern oder Übermitteln jedweder Inhalte. Für den Verlust, den Missbrauch oder die unbefugte Verwendung von Login-Daten für die Online-Plattform, die der Unternehmenspartner zu vertreten hat, haftet FIT-UP nicht.

  8. FIT-UP haftet dem Unternehmenspartner nicht für direkte oder indirekte steuerliche Verpflichtungen, die durch die Zurverfügungstellung der Online-Plattform an die Mitarbeiter:innen des Unternehmenspartners im In- oder Ausland allenfalls entstehen.

  9. Der Unternehmenspartner leistet Gewähr, dass er berechtigt ist, über seine allfälligen gewerblichen Schutzrechte frei verfügen zu können und dass keine Beschränkungen durch Rechte Dritter bestehen. Der Unternehmenspartner wird FIT-UP gänzlich schad- und klaglos halten, sollten Dritte eine Verletzung ihrer gewerblichen Schutzrechte durch FIT-UP behaupten oder Ansprüche daraus gegen FIT-UP geltend machen, sofern diese Verletzung auf vom Unternehmenspartner bereitgestellten Inhalten beruht.

9. Immaterialgüterrechte

  1. FIT-UP und allfällige Dritte behalten sämtliche Urheber- und sonstige gewerbliche Schutzrechte an der Online-Plattform und den veröffentlichten Inhalten, Informationen, Bildern, Videos, Datenbanken, Codes und Daten. Eine Veränderung, Vervielfältigung, Veröffentlichung, Weitergabe an Dritte und/oder anderweitige Verwertung des geschützten Eigentums ohne vorherige schriftliche Zustimmung von FIT-UP oder dem jeweils betroffenen Dritten ist ausdrücklich untersagt. Im Falle des Verstoßes gegen diese Bestimmung behält sich der jeweilige Inhaber des geschützten Eigentums die Geltendmachung allfälliger Ansprüche vor. Durch die Nutzung der Online-Plattform erwirbt der Unternehmenspartner keinerlei gewerbliche Schutzrechte an den Inhalten der Online-Plattform.

  2. Der Unternehmenspartner erhält das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und widerrufbare Recht, die Online-Plattform nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Entgelts seinen Mitarbeiter:innen zur Verfügung zu stellen. Der Unternehmenspartner ist nicht berechtigt, Dritten (mit Ausnahme seiner Mitarbeiter:innen) Zugang zur Online-Plattform einzuräumen, Nutzungsrechte zu übertragen oder Unterlizenzen für die Nutzung der Online-Plattform einzuräumen. An Sourcecodes oder sonstigen Entwicklungsdokumentationen erhält der Unternehmenspartner keinerlei Nutzungsrechte.

  3. Der Unternehmenspartner ist berechtigt, das FIT-UP-Logo ausschließlich im Rahmen dieses Vertrages zu verwenden. Eine darüber hinausgehende Verwendung ist ausdrücklich untersagt.

  4. FIT-UP ist berechtigt, das Logo des Unternehmenspartners zur Kenntlichmachung der Zusammenarbeit innerhalb der Online-Plattform sowie für externe Werbezwecke von FIT-UP (z.B. Website, Newsletter, Social Media, Testimonials) zu verwenden, sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird. Die eingeräumten Nutzungsrechte enden mit Beendigung des Vertrages.

  5. FIT-UP steht dafür ein, dass die Online-Plattform frei von Schutzrechten Dritter ist, die die vertragliche Nutzung der Online-Plattform ausschließen bzw. einschränken. FIT-UP hält den Unternehmenspartner für allfällige Verletzungen von Schutzrechten Dritter, die durch die Online-Plattform selbst verursacht werden, schad- und klaglos.

  6. Wird die vertragsgemäße Nutzung durch geltend gemachte Schutzrechtsverletzungen beeinträchtigt, ist FIT-UP verpflichtet, so rasch wie möglich die Online-Plattform in der Weise zu ändern, dass diese Schutzrechte nicht mehr verletzt werden. Wenn dies wirtschaftlich unzumutbar ist, ist FIT-UP berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen und dem Unternehmenspartner bereits getätigte Zahlungen zu erstatten. Weitere Ansprüche stehen dem Unternehmenspartner aus der Vertragsauflösung nicht zu.

10. Datenschutz und Geheimhaltung

  1. Der Unternehmenspartner verpflichtet sich, die einschlägigen Datenschutzbestimmungen in der jeweils geltenden Fassung zu beachten und seinen Mitarbeiter:innen die Einhaltung dieser Bestimmungen aufzuerlegen sowie die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Sicherstellung des Datenschutzes zu ergreifen und aufrechtzuerhalten.

  2. FIT-UP verarbeitet die Daten der Unternehmenspartner (Ansprechpartner, Kontaktdaten, Unternehmen, Vertragsbedingungen) zur Erfüllung des jeweiligen Vertrags. Diese Daten werden für die Vertragslaufzeit und danach für die steuerrechtliche Aufbewahrungsfrist verarbeitet. In Bezug auf die Mitarbeiter:innen-Daten der Unternehmenspartner ist FIT-UP datenschutzrechtlich Auftragsverarbeiter und der Unternehmenspartner Verantwortlicher. Die diesen AGB beigefügte Auftragsverarbeitervereinbarung ist ein integraler Bestandteil dieser Vereinbarung. Details der Datenverarbeitung sind der Datenschutzerklärung von FIT-UP in der jeweils geltenden Fassung, abrufbar unter https://www.fit-up.com/datenschutz, zu entnehmen.

11. Sonstiges

  1. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen FIT-UP und dem Unternehmenspartner gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.

  2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das sachlich zuständige Gericht in Linz. Erfüllungsort für die Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist Linz.

  3. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, genügt zur Erfüllung des Schriftformerfordernisses die Versendung einer E-Mail.

  4. Der Unternehmenspartner nimmt zur Kenntnis, dass FIT-UP auch vertragsrelevante Informationen dem Unternehmenspartner per E-Mail zukommen lässt.

    Der Unternehmenspartner ist verpflichtet, Änderungen seiner Kontaktinformationen, insbesondere seiner E-Mail-Adresse oder Postadresse, FIT-UP unverzüglich mitzuteilen. Gibt der Unternehmenspartner eine Änderung der E-Mail-Adresse nicht bekannt, so gilt ihm eine an die zuletzt bekanntgegebene E-Mail-Adresse versendete Erklärung von FIT-UP dennoch als zugegangen. Für Schäden oder Nachteile, die aus der Verletzung dieser Informationspflicht des Unternehmenspartners gegenüber FIT-UP entstehen, haftet FIT-UP nicht.

  5. Eine Aufrechnung gegen Ansprüche von FIT-UP mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen, mit Ausnahme von Gegenforderungen, die rechtskräftig festgestellt oder von FIT-UP ausdrücklich anerkannt wurden.

  6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die ihrem Sinn und Zweck am nächsten kommt.

  7. Es bestehen keine mündlichen Nebenabreden. Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrages bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für ein Abgehen vom Schriftformerfordernis.